Beleidigung im Internet ist strafbar

Einleitung

Auf digitalen Plattformen wie Instagram oder WhatsApp häufen sich Anfeindungen und Beleidigungen – oft verbunden mit Cybermobbing. Das kann den Betroffenen sehr weh tun und ihnen Angst machen. Dass man sich gegen solche Attacken aber aktiv wehren kann und es sich bei Beleidigung um eine Straftat (§ 185, StGB) handelt, wissen nicht alle. Das Internet ist zum Glück kein rechtsfreier Raum. Auch hier musst Du Dir nicht alles gefallen lassen.  

Wann spricht man von einer Beleidigung im Netz?

Von einer Beleidigung im Netz spricht man, wenn eine herabwürdigende, verletzende oder abfällige Äußerung über das Internet verbreitet wird. Dazu gehören auch Schimpfwörter. Diese Äußerungen können von dem Täter oder der Täterin in sozialen Medien, Foren, Blogs, Kommentarsektionen oder per E-Mail verbreitet werden.

Beleidigung ist nach § 185 StGB strafbar

In Deutschland ist die Beleidigung im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 185 geregelt. Es handelt sich dabei um einen Tatbestand. Opfer von Beleidigungen können sich also rechtliche Unerstützung holen, z.B. durch einen Anwalt. Sie können einen Strafantrag stellen und ggfs. auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Tatsache ist: Beleidigungen können mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es gibt Beleidigungen, bei denen abfällige oder herabwürdigende Bemerkungen direkt an eine Person gerichtet sind, z.B. durch Kommentare, Nachrichten oder Posts. Dies kommt auch oft im Zusammenhang mit Cybermobbing vor. Und es gibt die Hassrede, also diskriminierende oder rassistische Äußerungen, die eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie, Religion, Geschlecht, Sexualität etc. herabsetzen.

Beispiele für Beleidigungen im Netz 

Der Fall um Renate Künast

Der Fall um Renate Künast, eine Politikerin der Grünen, ist wohl eines der bekanntesten Beispiel dafür, wie schwierig es sein kann, sich gegen Beleidigungen im Internet zur Wehr zu setzen. Hier sind die wesentlichen Aspekte des Falls:
Im Jahr 2019 wurde Renate Künast auf Facebook massiv beleidigt und beschimpft. Die Kommentare enthielten vulgäre, sexistische und ehrverletzende Äußerungen. Diese Beleidigungen standen im Zusammenhang mit einer angeblichen Äußerung von Künast aus dem Jahr 1986, die aus dem Kontext gerissen und verfälscht wiedergegeben wurde.

Renate Künast reichte Klage wegen Beleidigung ein und forderte die Löschung und Unterlassung der Kommentare. Das Landgericht Berlin entschied jedoch zunächst, dass die Kommentare teilweise von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Gericht bewertete die Äußerungen als "starke Übertreibungen" und "überspitzte Kritik", die im politischen Meinungskampf hinzunehmen seien. Diese Entscheidung sorgte für große Empörung und eine breite öffentliche Diskussion über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Renate Künast legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Das Kammergericht Berlin hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf und entschied, dass einige der Kommentare doch als Beleidigung einzustufen seien und somit gelöscht werden müssten. Das Kammergericht stellte fest, dass einige der Äußerungen die Grenze zur Schmähkritik überschritten und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Der Fall löste eine breite Diskussion darüber aus, wie Gerichte mit Beleidigungen im Netz umgehen und wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt gewährleistet werden kann. Viele kritisierten das ursprüngliche Urteil des Landgerichts als zu nachsichtig gegenüber Hass und Hetze im Internet. Der Fall trug zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Justiz bei und führte zu verstärkten Forderungen nach klareren gesetzlichen Regelungen und Strafen zum Schutz vor Online-Beleidigungen.

Es gibt mittlerweile viele weitere bekannte Fälle von Beleidigungen im Netz die in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt haben. Hier sind einige davon.

Weitere Beispiele für Beleidigung: Böhmermann, Kebekus, Greta und Rezo

Jan Böhmermann und das "Schmähgedicht"
Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann sorgte 2016 für Aufsehen als er in seiner Fernsehsendung "Neo Magazin Royale" ein satirisches Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug. Das Gedicht enthielt zahlreiche beleidigende und vulgäre Aussagen. Der Fall führte zu einer diplomatischen Krise zwischen Deutschland und der Türkei und zu juristischen Auseinandersetzungen. Böhmermann wurde wegen Beleidigung angeklagt, aber letztlich nicht verurteilt.

Carolin Kebekus
Die Komikerin und Moderatorin Carolin Kebekus hat in der Vergangenheit ebenfalls Hass und Beleidigungen im Netz erfahren, insbesondere nach provokanten oder feministischen Statements. Sie hat diese Erfahrungen oft in ihren Programmen thematisiert und sich öffentlich gegen Hass im Netz ausgesprochen.

Greta Thunberg
Die schwedische Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg ist weltweit bekannt geworden und hat dadurch auch viele Online-Angriffe und Beleidigungen erfahren. Kritiker und sogar einige Politiker haben sie in sozialen Medien diffamiert und beleidigt.

Rezo und das Video "Zerstörung der CDU"
Der YouTuber Rezo veröffentlichte 2019 ein Video mit dem Titel "Die Zerstörung der CDU," das weitreichende politische Diskussionen auslöste. In der Folge wurde er Ziel von Beleidigungen und Hasskommentaren, insbesondere von politischen Gegnern und deren Anhängern.

Diese Fälle verdeutlichen, wie weit verbreitet und vielschichtig das Problem der Beleidigungen im Netz ist. Sie zeigen auch, dass öffentliche Personen aufgrund ihrer Sichtbarkeit und ihres Einflusses besonders anfällig für solche Angriffe sind.

Freie Meinungsäußerung oder Beleidigung? Eine Gegenüberstellung

Die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung ist oft fließend und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

dem Kontext, der Formulierung und der Absicht der Äußerung.

In Deutschland wird diese Grenze durch das Grundgesetz sowie durch das Strafgesetzbuch (StGB) und die Rechtsprechung der Gerichte bestimmt.

Hier ist eine Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung:

Meinungsfreiheit

Definition: Äußerung einer persönlichen Meinung oder Ansicht, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist.

Rechtliche Grundlage: Artikel 5 des Grundgesetzes 

Absicht: Ausdruck einer subjektiven Meinung oder Ansicht

Inhalt: Meistens wertende und subjektive Aussagen, die nicht objektiv überprüfbar sind

Kontext: Kann in politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Diskussionen und Debatten geäußert werden

Beispiel: "Ich finde, Politiker X ist unfähig." – Diese Aussage drückt eine persönliche Meinung aus und ist in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Folgen: In der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen, solange die Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit liegt

Beleidigung

Definition: Herabsetzende oder verletzende Äußerung, die die Ehre einer anderen Person angreift und strafbar ist

Rechtliche Grundlage: § 185 StGB 

Absicht: Absichtliche Herabsetzung oder Verletzung der Ehre einer Person

Inhalt: Ehrverletzende, beleidigende oder schädigende Aussagen

Kontext: Oft in einem aggressiven oder abwertenden Kontext verwendet – in sozialen Netzwerken und Kommentarspalten

Beispiel: "Politiker X ist ein Idiot." – Diese Aussage kann als Beleidigung gewertet werden, da sie die Person herabsetzt und keinen sachlichen Bezug hat.

Folgen: Strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz

Was kann man gegen Beleidigung im Internet unternehmen?

Hier sind einige Schritte, die Du unternehmen kannst, um Dich gegen Online-Beleidigungen zu wehren:
 

  1. Beweise sammeln. Mache Screenshots von den beleidigenden Kommentaren oder Nachrichten der Täterin bzw. des Täters. Achte darauf, dass Datum und Uhrzeit sichtbar sind. HateAid hat Anleitungen erstellt, damit du weißt, wie du rechtssichere Screenshotsbei den wichtigsten Social-Media-Plattformen erstellst. Wenn Du dabei weitere Hilfe brauchst, kannst Du Dich auch direkt an HateAid wenden. Sie übernehmen die Beweissicherung kostenlos für Dich. 
  2. Melden. Nutze die Meldefunktionen der jeweiligen Plattformen (z.B. TikTok, Instagram, YouTube), um die beleidigenden Inhalte zu melden. Verweise dabei wenn möglich auch auf die Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien der Plattformen, die in der Regel beleidigendes Verhalten untersagen
  3. Rechtliche Schritte. Erstatte Strafanzeige bei der Polizei. Beleidigung ist nach § 185 StGB strafbar. Du kannst Dich auch von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen. Wer eine andere Person beleidigt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen
  4. Selbstschutzmaßnahmen. Überprüfe Deine Privatsphäre-Einstellungen auf Deinen Social-Media-Konten, um den Zugang zu Deinen Informationen zu beschränken. Blockieren die Person(en), die Dich beleidigen, um weitere Belästigungen zu verhindern.
  5. Unterstützung holen. Du bist nicht allein! Sprich mit einer Vertrauensperson über Dein Problem oder melde Dich bei uns. Wir helfen Dir gerne weiter.
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