Upskirting: das heimliche Fotografieren unter den Rock

Was ist Upskirting?

Der Sommer ist da, wir genießen die Wärme und tragen luftige Kleidung. Leider gibt es Menschen, vor allem Jungs oder Männer, die das ausnutzen. 

Sexuelle Belästigung

Immer wieder kommt es vor, dass Mädchen oder Frauen unter den Rock geschaut wird. Das ist völlig daneben und unangebracht. In Zeiten des Smartphones geht es allerdings noch weiter: Es werden Fotos vom Intimbereich gemacht und ins Netz gestellt. Das nennt man „Upskirting“.

Unbemerktes Fotografieren des Intimbereiches

Oft bekommen die Mädchen und Frauen nicht einmal mit, dass jemand ein Foto von ihnen gemacht hat. Es geht ganz schnell: in der Schule, in der Umkleidekabine, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße.

Meistens kommen die Täter damit ungestraft davon. Die Fotos und Videos werden ungehemmt auf Instagram, TikTok und YouTube zur Schau gestellt oder über WhatsApp verschickt. 

Ist Upskirting strafbar?

Lange Zeit war Upskirting in Deutschland straffrei. Durch den unermüdlichen Einsatz einiger mutiger Frauen wurde im Herbst 2020 dann aber endlich das Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen. Das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts („Downblousing“) sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist demzufolge eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft.

Neben „Upskirting“ und „Downblousing“ zielt das Gesetz auch auf Gaffer an Unfallstellen ab und erklärt das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern ebenfalls zur Straftat. Ein Verstoß gegen den neu geschaffenen Paragraphen § 184k StGB „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. 

Was kannst Du gegen Upskirting tun?

Unsere Tipps

Wenn Du mitbekommst, dass jemand einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, und damit ihre Intimsphäre verletzt, solltest Du ...

  • die fotografierte Frau darüber informieren, dass Aufnahmen von ihr gemacht worden sind.
  • gemeinsam mit der fotografierten Frau den Spanner darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass Upskirting verboten und strafbar ist.
  • die Person auffordern, die gemachten Aufnahmen zu löschen.
  • ggfs. die Polizei hinzuziehen, wenn die Person die Aufnahmen nicht löschen will.

Sind Dir Aufnahmen im Netz begegnet, die den Intimbereich einer Frau zeigen? Dann melde die Inhalte auf der entsprechenden Plattform oder direkt hier bei uns.

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Beratung und Hilfe zu Upskirting

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