Verleumdung im Internet – was Du darüber wissen solltest

Einleitung

Das Internet eröffnet die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Informationen und Neuigkeiten mit einer Vielzahl von Personen rund um die Welt zu teilen. Diese Schnelllebigkeit birgt jedoch auch Risiken. Der gute Ruf einer Person kann innerhalb kürzester Zeit durch falsche Behauptungen gefährdet werden, was dann auch die persönliche Ehre angreifen kann. Wir zeigen Dir, was genau der Begriff “Verleumdung” bedeutet und was Du darüber wissen solltest.

Was versteht man unter Verleumdung?

Unterscheidung: Verleumdung und Üble Nachrede 

Auf den ersten Blick ähneln sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung, es gibt aber einen deutlichen Unterschied.

Bei einer Verleumdung geht es darum, dass jemand etwas über eine andere Person behauptet, was nicht bewiesen werden kann. Die Verbreitung dieser Behauptung zielt darauf ab, die Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder schlecht zu machen. Zusammenfassend gesagt: Bei einer Verleumdung wird eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – über eine weitere Person verbreitet und kann vorerst nicht bewiesen werden. Verleumdungen können sowohl im realen Leben als auch im Internet stattfinden, wobei das Internet aufgrund seiner Reichweite und potenziellen Anonymität besondere Risiken birgt.

Anders als bei der üblen Nachrede weiß der/die Verbreiter:in der Tatsache bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich nicht um die Wahrheit handelt. Es wird also bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet. Dabei muss die Lüge von dem/der Verbreiter:in nicht selbst erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge gilt schon als Verleumdung. Bei der üblen Nachrede wiederum geht die Person fälschlicherweise davon aus, dass die verbreiteten Tatsachen wahr sind.

Rufschädigung

Beide Begriffe – Verleumdung und Üble Nachrede – werden unter dem Begriff "Rufschädigung" zusammengefasst. 

Wann liegt eine Verleumdung im Internet vor? Welche Aspekte sprechen für eine solche Rufschädigung? 

Von einer tatsächlichen Verleumdung (§ 187 StGB) spricht man, wenn der/die Täter:in bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um herabzuwürdigen. Ihm/ihr ist klar, dass das, was er/sie sagt, nicht der Realität entspricht.

Falsche Tatsachenbehauptung und Beleidigung

Von Verleumdung im Internet kann im Zusammenhang folgender Aspekte die Rede sein:

  • Verbreitung unwahrer Tatsachen
  • Verbreitung manipulierter oder gefälschter Bilder und Videos (z.B. Deepfakes)
  • Herabwürdigende Äußerungen und/oder Beleidigungen
  • Negative Bewertungen ohne Grundlage
  • Cybermobbing und Stalking
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz

Welche Deiner Rechte werden durch Verleumdung verletzt? 

Eine rufschädigende Äußerung im Internet kann ein Eingriff in folgende Grundrechte darstellen:

Verleumdung verletzt mehrere Rechte, insbesondere:

  1. Persönlichkeitsrechte: Verleumdung greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht an, welches das Recht auf Achtung der persönlichen Ehre und des guten Rufs umfasst. Durch die bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen wird das Ansehen und die Würde der betroffenen Person in der Öffentlichkeit herabgesetzt oder verächtlich gemacht.
  2. Recht auf Schutz der Ehre: Das Recht auf Schutz der Ehre ist ein spezieller Aspekt des Persönlichkeitsrechts. Verleumdung zielt direkt darauf ab, die Ehre und den Ruf einer Person zu beschädigen, indem falsche und ehrverletzende Behauptungen verbreitet werden.
  3. Recht auf Privatsphäre: Die Verbreitung falscher Tatsachen kann auch die Privatsphäre der betroffenen Person verletzen, insbesondere wenn persönliche oder intime Details öffentlich gemacht werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.
  4. Recht am eigenen Bild: Wenn Bilder von Dir gegen Deinen willen oder ohne Dein Wissen verschickt werden.

Betroffene können sich gegen Verleumdung wehren, indem sie rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Strafanzeige erstatten. In Deutschland ist die Verleumdung nach § 187 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden, insbesondere wenn sie öffentlich verbreitet wird.

Wo liegt die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Verleumdung? 

Die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Verleumdung ist oft nicht ganz einfach zu benennen, da beide Bereiche durch unterschiedliche rechtliche und ethische Maßstäbe definiert werden. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz (Art. 5 GG) geschützt, während Verleumdung durch das Strafgesetzbuch (§ 187 StGB) strafbar ist.

Hier sind einige wesentliche Unterscheidungsmerkmale:

Freie Meinungsäußerung

  • Grundrechtlich geschützt: Die freie Meinungsäußerung ist ein fundamentales Grundrecht, das es den Menschen erlaubt, ihre Gedanken und Überzeugungen frei zu äußern.
  • Subjektive Werturteile: Meinungsäußerungen sind oft subjektive Werturteile, die nicht objektiv überprüfbar sind. Sie können positiv oder negativ sein und beinhalten persönliche Ansichten, Kritik oder Lob.
  • Öffentliche Debatte: Meinungsfreiheit ist essenziell für eine lebendige Demokratie, da sie den Austausch unterschiedlicher Ansichten und Ideen ermöglicht und fördert.
  • Grenzen der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Rechte anderer verletzt. Dazu gehören insbesondere Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Ehre und der Schutz vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung.

Beispiel für freie Meinungsäußerung:

"Ich finde, dass Frau X eine schlechte Politikerin ist, weil sie keine überzeugenden Argumente hat."

Verleumdung

  • Falsche Behauptungen: Verleumdung bezieht sich auf die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Eine Tatsachenbehauptung ist überprüfbar und kann als wahr oder falsch eingestuft werden.
  • Vorsatz und Schädigungsabsicht: Bei Verleumdung handelt der/die Täter:in mit der Absicht, den Ruf oder das Ansehen einer Person zu schädigen. Es genügt nicht, dass die Behauptung einfach nur falsch ist; der/die Täter:in kennt die Unwahrheit und verbreitet sie absichtlich.
  • Schwere der Aussage: Verleumdung kann das Ansehen der betroffenen Person erheblich schädigen. Dies geht über einfache Kritik oder Meinungsäußerungen hinaus.
  • Rechtliche Folgen: Verleumdung ist strafbar und kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen. Auch können zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz geltend gemacht werden.

Beispiel für Verleumdung

"Herr X hat Geld aus der Gemeindekasse gestohlen." Der/die Sprecher:in sagt das, obwohl es nachweislich nicht der Fall ist und der/die Sprecher:in das auch weiß.

Was kannst Du gegen Verleumdung im Internet unternehmen?

Verleumdung im Internet kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben und den Ruf der betroffenen Person haben. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Du ergreifen kannst um Dich gegen Verleumdung zu wehren:

  1. Beweise sichern. Erstelle Screenshots der verleumderischen Inhalte einschließlich Datum und Uhrzeit. Sichere auch URLs und speichere die entsprechenden Seiten ab. HaidAid hat z.B. eine Anleitung erstellt, die zeigt, wie Du rechtskräftige Beweise sichern kannst
  2. Plattformbetreiber kontaktieren. Nutze die Meldefunktion der jeweiligen Plattform, um die verleumderischen Inhalte zu melden. Viele soziale Netzwerke und Websites haben Mechanismen um solche Inhalte zu überprüfen und zu entfernen.
  3. Rechtliche Schritte einleiten. Erstatte Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Verleumdung ist eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt werden. Neben strafrechtlichen Schritten kannst Du auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld. 
  4. Vorbeugende Maßnahmen vornehmen. Überprüfe und optimiere die Privatsphäreeinstellungen Deiner Social-Media-Profile, um den Zugang zu Deinen persönlichen Informationen zu kontrollieren.
  5. Unterstützung und Beratung holen. Verleumdung kann emotional belastend sein. Sprich am besten mit einer Vertrauensperson über Deine Sorgen – oder hole Dir Hilfe bei Beratungsangeboten wie JUUUPORT. 
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